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Neue Sachkunde Rodentizide: Verlängerung der Übergangsfrist

Wie dem Beschluss des Bundesrates vom 12.06.2026 zu entnehmen ist, wird die Übergangsregelung bis zum 28. Juli 2030 verlängert. Grund hierfür sei die hohe Anzahl der betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe. Derzeit sei es nicht zu bewerkstelligen, alle landwirtschaftlichen Betriebe bis zum Ablauf der bisher genannten Übergangsfrist (28.07.2027) zu schulen. Derzeit fehlt sowohl eine bundesweit einheitliche behördliche Anerkennung der Sachkundelehrgänge als auch eine Abstimmung von Umfang und Inhalt der Schulungen auf Bundesebene. Eine entsprechende Vereinheitlichung wird jedoch als unerlässlich erachtet.

Hintergrund der Gesetzesänderung bei der Schädlingsbekämpfung ist, dass die Anwendung von Rodentiziden künftig nicht mehr unter das Pflanzenschutzrecht sondern unter das Biozidrecht fällt. Demnach dürfen Rodentizide nur noch von Personen mit Biozid-Sachkunde erworben und angewendet werden. Eine Anwendung ohne entsprechende Sachkunde gilt dann als rechtswidrig und kann mit Bußgeldern geahndet werden.