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Gesetzesänderung bei der Schädlingsbekämpfung: Neue Sachkunde für Rodentizide

Im Bereich der Schädlingsbekämpfung steht eine wichtige gesetzliche Änderung bevor, die insbesondere die Anwendung von Rodentizidenalso Mitteln zur Bekämpfung von Mäusen und Ratten – betrifft. Künftig fallen diese Produkte nicht mehr unter das Pflanzenschutzrecht, sondern werden dem Biozidrecht zugeordnet. Damit gehen neue Anforderungen für Anwender einher.

Was ändert sich konkret?

Ab dem 28. Juli 2027 gilt

  • Rodentizide dürfen nur noch von Personen mit Biozid-Sachkunde erworben und angewendet werden – auch im eigenen Betrieb.
  • Eine Anwendung ohne entsprechende Sachkunde ist dann rechtswidrig und kann mit Bußgeldern geahndet werden.

Übergangsregelung bis 28. Juli 2027

Bis zu diesem Stichtag greift eine Übergangsregelung gemäß § 25 GefStoffV:

  • Berufsmäßige Verwender dürfen Rodentizide, die noch nicht neu bewertet wurden oder auf einer alten Formulierung basieren, auch ohne Biozid-Sachkunde einsetzen. Der Sachkundenachweis Pflanzenschutz ist zwingend notwendig.
  • Diese Ausnahmeregelung endet jedoch verbindlich am 28.07.2027.

Hintergrund der Neuregelung

Antikoagulante Wirkstoffe zur Nagerbekämpfung werden jeweils für eine Dauer von fünf Jahren zugelassen. Aktuell befinden sich diese Wirkstoffe in einer EU-weiten Neubewertung, bei der neue wissenschaftliche Erkenntnisse sowie aktualisierte Leitfäden zur Umweltrisiko- und Wirksamkeitsbewertung berücksichtigt werden.

Die neue EU-weite Regelung soll zum 30.06.2026 in Kraft treten. Alle Wirkstoffe, die bis dahin neu bewertet wurden, fallen künftig unter das Biozidrecht und dürfen nur noch mit einem entsprechenden Sachkundenachweis nach Biozidrecht erworben werden. Grundlage hierfür ist § 15c Abs. 1 GefStoffV sowie Anhang I Nr. 4.4 Abs. 3 und 4 der GefStoffV.

Wichtig: Voraussetzung für die Teilnahme an der Biozid-Sachkundeschulung ist eine gültige Pflanzenschutzkarte nach Pflanzenschutzrecht. Der Biozidnachweis muss alle 6 Jahre wiederholt werden.

Schulungsangebot

Um eine rechtssichere Anwendung auch künftig zu gewährleisten, bieten wir ab Mitte März zwei Kurse zum Erwerb der Biozid-Sachkunde in unseren Räumlichkeiten an. Sichern Sie sich jetzt einen Platz! Die Teilnehmerzahl ist auf maximal 16 Personen pro Kurs begrenzt.

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