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Beschäftigungsmaterial

Beschäftigungsmaterial ist in Schweineställen gesetzlich vorgeschrieben. Das angebotene Beschäftigungsmaterial muss bewegbar, untersuchbar und veränderbar sein und soll dem Erkundungsverhalten des Schweines und damit der Ausübung natürlicher, angeborener Verhaltensweisen dienen. Mit der Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungs-Verordnung muss seit dem 01.08.2021 zusätzlich organisches und faserreiches Beschäftigungsmaterial angeboten werden. In unserem Sortiment finden Sie eine breite Auswahl an klassischen und natürlichen Beschäftigungsmaterialien, Spielseilen und Jutesäcken, Raufen, Körben, Knabberrohren und Automaten. Des Weiteren finden Sie Bürsten und Kratzplatten zur Steigerung des Wohlbefindens Ihrer Tiere bei uns.

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