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Beschäftigungsmaterial

Mit der Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung muss seit dem 01.08.2021 zusätzlich organisches und faserreiches Beschäftigungsmaterial angeboten werden. Das angebotene Beschäftigungsmaterial muss bewegbar, untersuchbar und veränderbar sein und soll dem Erkundungsverhalten des Schweines und damit der Ausübung natürlicher, angeborener Verhaltensweisen dienen.

In unserem Sortiment finden Sie eine breite Auswahl an klassischen und natürlichen Beschäftigungsmaterialien, Spielseilen & Jutesäcken, Raufen, Körben, Knabberrohren & Automaten, sowie Bürsten und Kratzplatten, zur Steigerung des Wohlbefindens Ihrer Tiere.

Organisch & faserreich:

Vor allem Stroh, Heu, Sägemehl oder eine Mischung dieser Materialien bieten sich als organisches oder faserreiches Beschäftigungsmaterial an. Auch Spelzen, Holz, Torf oder Pilzkompost sind gut geeignet.

Untersuchbar:

Das Beschäftigungsmaterial sollte vom Schwein gewühlt oder gehebelt werden können. Dies darf max. auf 90 % der Schulterhöhe angebracht werden.

Bewegbar:

Das Schwein muss die Position des Beschäftigungsmaterials ändern können. Hier können Sie das Beschäftigungsmaterial pendelnd anbringen.

Veränderbar:

Das Schwein muss die Möglichkeit haben, das Aussehen und die Struktur des Beschäftigungsmaterials ändern zu können. Hierbei muss die Größe des Beschäftigungsmaterials an die Größe des Mauls angepasst werden. Ebenso muss das Beschäftigungsmaterial innerhalb weniger Tage zerkaut werden können.

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