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NRW verlängert Förderung bis 2024!

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen verlängert die Förderung von Investitionen in Tierwohl und Tiergesundheit bis Ende 2024. Darunter fallen jetzt auch Kälberiglus und Fangstände. Als Zuschuss gibt es weiterhin 40% der Netto-Investitionsausgaben, unter der Voraussetzung, dass zuvor ein Förderantrag bei der zuständigen Kreisstelle eingereicht wurde.

VDK Calf-O-Tel Comfort m. Zaun Modell 2014

Kälberbox 5-fach mit Hebegestell und Dach

Was ist alles förderfähig?

Schweinebetriebe

  • Stallkühlung
  • Offene Tränken
  • Scheuerbürsten
  • Raufen für verzehrbares, organisches Beschäftigungsmaterial

Rinderbetriebe

  • Stallkühlung
  • Scheuerbürsten
  • Elastische verformbare Bodenbeläge in Kälber- und Mastställen
  • Kälberiglus und Kälberhütten
  • Fang- und Behandlungsstände für Weidetiere

Was muss ich bei der Antragsstellung beachten?

  • 40% Förderung der Nettoausgaben inklusive Montagekosten (ausgeschlossen sind Eigenleistungen und der Erwerb von gebrauchten Gegenständen)
  • Mindestförderbetrag beträgt 1000,01 €
  • ab einen Nettobetrag von 7.500 € werden drei Vergleichsangebote benötigt (Zuwendung erhält das wirtschaftlichste Angebot)  
  • die Förderung ist begrenzt auf 20.000 € Zuschuss in einem Zeitraum von drei Steuerjahren

Weitere Informationen und alle Formulare finden Sie auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer.

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