sizer

Neue Tierschutztransportverordnung

Kälbertransporte erst ab 28 Tagen

Mit der Änderung des Tierschutztransportveränderung vom 25.06.2021 stehen die Milchviehhalter erneut vor großen Herausforderungen. Kälber dürfen zukünftig nicht mehr wie gewohnt ab einem Alter von 14 Tagen, sondern erst mit 28 Lebenstagen transportiert werden. Neben der Schaffung von Weiteren Stallplätzen sowie auch einem erhöhten Platzbedarf je Tier in der Gruppenhaltungsphase kommen steigende Haltungskosten auf die Landwirte zu. Der Beschluss geht mit einer Verschärfung der ohnehin schon schlechten Wirtschaftlichkeit der Bullenkälber in den landwirtschaftlichen Betrieben einher. Nach derzeitiger Entwicklung tritt der Beschluss ab November 2022 in Kraft.

Stallplatzkapazitäten effektiv nutzen!

Ab dem 14. Lebenstag dürfen Kälber laut Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) in Gruppen gehalten werden. Voraussetzung ist eine uneingeschränkt, benutzbare Bodenfläche entsprechend des Lebendgewichts. Die Duo- und Gruppenhaltung trägt positiv zur sozialen Entwicklung der Kälber bei. Des Weiteren geht diese mit einer erhöhten Futteraufnahme und einer verbesserten Entwicklung der Kälber einher.

Zur zielführenden Umsetzung der geforderten Maßnahmen ist eine (Neu)anschaffung von Kälberhütten und -iglus notwendig. Diese setzt einen hohen Platzbedarf im eigenen Betrieb voraus. Ist dieser nicht gegeben, können ungenutzte Hofstellen mit modularen Zaunaufstellungen zur Kälberaufstallung schnell und einfach umfunktioniert werden.

§10 Platzbedarf bei Gruppenhaltung

Lebendgewicht in KilogrammBodenfläche je Tier [m²]
< 1501,5
von 150 bis 2201,7
> 2201,8

In unserem Shop finden Sie mehr zum Thema Kälberiglus und -boxen.

Wir beraten Sie gerne! Sie erreichen uns unter 02593 913-800.

Jetzt bestellen