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Die Afrikanische Schweinepest – Jetzt Biosicherheit überprüfen

Die afrikanische Schweinepest (ASP) bleibt in Deutschland weiterhin ein aktuelles Thema. Erst im Juni 2025 wurde in einer weiteren Region in Deutschland, dem Kreis Olpe (NRW) das Auftreten von ASP beim Wildschwein nachgewiesen.

Rechtzeitiges Handeln schützt nicht nur die Tierbestände vor einem ASP-Eintrag, sondern stellt auch eine Vermarktung ohne Wartezeiten sicher, sollte der Betrieb in eine Restriktionszone kommen. Befindet sich der Betrieb in einer ASP-Restriktionszone gelten innerhalb von 72 Stunden verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen gemäß Anhang III der Durchführungsverordnung (EU) 2023/594. Durch diese Verordnung werden die Regeln der Schweinehaltungshygieneverordnung außer Kraft gesetzt.

Konkret bedeutet dies, wer in diesem Fall Schweine verbringen möchte, muss neben der Genehmigung durch das Veterinäramt folgende Punkte beachten:

  • Keinen Kontakt mit Schweinen anderer Betriebe und Wildschweinen
  • Vor Betreten der Stallungen Kleidung- und Schuhe wechseln
  • Desinfektion von Händen und Schuhen
  • Unbefugtes Betreten und Befahren des Betriebsgeländes verhindern
  • Besucherbuch für Personen und Fahrzeuge führen
  • Viehdichte Einzäunung der Bereiche der Schweinhaltung sowie des Futter- und Einstreulagers
  • 48 Stunden Abstand zwischen jagdlicher Tätigkeit mit Wildschweinen und dem Betreten der Schweinehaltung
  • Vorlage des Biosicherheitsplans

Für eine eventuelle Vermarktung im Falle der ASP ist der Biosicherheitsplan, unerlässlich. Dieser muss im Vorfeld durch den betreuenden Tierarzt oder dem Schweinegesundheitsdienst mit dem Landwirt erarbeitet und durch das zuständige Veterinäramt genehmigt werden. Zudem muss der Betrieb am ASP- Früherkennungsprogramm teilnehmen.

Beihilfen für Maßnahmen

Für Tierhalter in NRW, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Brandenburg, Thüringen, Sachsen- Anhalt, Sachsen, Saarland, Mecklenburg- Vorpommern, Bayern, Hessen, gibt es Beihilfen für diese Maßnahmen. In Niedersachsen entstehen für die Teilnahme keine Kosten. Weitere Informationen zu den Beihilfen in den einzelnen Bundesländern erhalten Sie bei der zuständigen Tierseuchenkasse.

Folgende Vorteile ergeben sich hieraus für den Schweinehalter

  • Überprüfung und ggf. Verbesserung der betrieblichen Biosicherheit
  • Minimierung von Vermarktungsverzögerungen und etwaiger Tierschutzverstöße
  • Schutz vor wirtschaftlichem Schaden durch Früherkennung

Ein weiteres, rechtlich nicht bindendes, Hilfsmittel ist die Hygieneampel der Uni Vechta. Einen detaillierten Bericht hierzu finden Sie auch in der Ausgabe des Wochenblattes Nr. 26, 2025. Außerdem hat das BMEL die wichtigsten Punkte zur ASP zusammengetragen und unter diesem Link veröffentlicht.