Ein wichtiger Aspekt im Hygienemanagment eines Betriebes ist der Personenverkehr vom Schwarz- in den Weißbereich. Für Betriebe mit über 700 Mastplätzen, über 150 Sauenplätzen oder über 100 Sauenplätze im Gemischtbetrieb gilt seit 2002, dass sie einen Hygieneraum mit eindeutiger Schwarz- Weiß- Trennung eingerichtet haben müssen. Einrichtungsgegenstände wie Schränke, Stiefelhalter, Stiefelwäscher, Sitzbänke und Seifenspender finden Sie hier.